Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Falle eines Vertragsabschlusses auf Grund meiner Angebote bzw. meiner Tätigkeit sind meiner Firma Maklergebühren nach den in Sachsen geltenden ortsüblichen Sätzen zu entrichten. Fällig bei Vertragsabschluß. Bei Weitergabe meiner Angebote an Dritte haftet der Empfänger für meine Provision.
Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit vorstehenden Geschäftsbedingungen. Alle Angebote sind freibleibend.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Großenhain.
Bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an :
Kaube-Immobilien
Schlossstraße 6
01558 Großenhain
Telefon: 03522 / 51200
E-Mail: info (at) kaube-immobilien.de
Geschäftsbedingungen
Unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der umseitigen Expose-Beschreibung Bestandteil der beidseitigen Vereinbarungen.
1. Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, dass die umseitig gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers keine Haftung übernehmen.
2. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, dass er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes dessen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Expose an dem Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zu mindestens mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
3. Der Empfänger dieses Expose hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Expose bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
4. Das vorliegende Expose ist nur für den von uns umseitig genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposes berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.
5. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, dass der Empfänger des Exposes den Makler am Tag des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlußes den umseitig genannten v. H. Satz des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat. Der Empfänger des Exposes hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu zahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposes war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprüngliche im Expose vereinbarte Provision bestehen.
6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposes in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposes auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das fehlen der gesetzlichen Voraussetzung des Provisionsanspruches beruft. Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluss des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierüber gesonderte Vereinbarung
getroffen wird.
7. Der Empfänger des Exposes bestätigt abschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Expose hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.